Härtefall-Beratung
Taube Menschen, Menschen mit anderer Schwerbehinderung oder anderen persönlichen Gründen, die einen sogenannten "Härtefall" begründen, können bevorzugt zum Studium an der Universität Hamburg zugelassen werden.
Grundsätzliche Informationen zum Härtefallantrag finden Sie auf der Seite für Sonderanträge vom Campuscenter.
Hilfestellung erhalten Sie auch vom Büro für die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen.
Bitte kontaktieren Sie aber auch das IDGS bzw. die Studienfachberatung (Prof. Dr. Annika Herrmann) so früh wie möglich. Wir können hierbei jederzeit unterstützen.
Hier können Sie einen persönlichen Termin mit Prof. Dr. Annika Herrmann buchen: Bitte buchen Sie hier einen Termin.
Die Bewerbung auf den Studienplatz geben Sie dann über das Online-Bewerbungportal der Universität Hamburg ab.
Bereits immatrikulierte Studierende können für die Erbringung von Leistungen einen Nachteilsausgleich beantragen (z.B. Zeitverlängerung für Prüfungen). Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier.