Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. (DGB)
Deutscher Gehörlosen- Bund e.V. (DGB) (Cornelia von Pappenheim, 2010)
Übersetzung
Der Deutsche Gehörlosenbund besteht seit 1950 und ist die rechtliche Nachfolgeorganisation des „Reichsverbandes der Gehörlosen Deutschlands“ (ReGeDe), der von 1927- 1945 das Organ der deutschen Gehörlosen war. Das Präsidium des Deutschen Gehörlosenbundes besteht aus 7 ehrenamtlichen Mitarbeitern, davon vertritt einer auch die Deutsche Gehörlosenjugend. Der DGB und der Deutsche Gehörlosensportverband haben eine gemeinsame Geschäftsstelle mit angestellten Mitarbeitern.
Der Deutsche Gehörlosenbund ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände eV., in der EUD (European Union of the Deaf) und der WFD (World Federation of the Deaf).
Im DGB gibt es drei Formen der Mitgliedschaft: Zu den ordentlichen Mitgliedern zählen u.A. die 16 Landesverbände. Des Weiteren gibt es außerordentliche Mitglieder, z.B. Fachverbände. Einzelne Personen können Fördermitglieder des DGB werden.
Der Deutsche Gehörlosenbund bildet die arbeits- und sozialpolitische sowie kulturelle Interessensvertretung der in Deutschland lebenden Gehörlosen und setzt sich für ihre Rechte und gesellschaftliche Anerkennung ein. Ein wichtiges Ziel ist daher eine möglicht umfassende Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe für gehörlose Menschen. Ein praktisches Beispiel aus der Arbeit des DGB ist die Forderung nach einer TV-Untertitelungsquote von 100% im deutschen Fernsehen. Auch bei der Auslegung und Umgestaltung der Gesetze, die gehörlose Menschen betreffen, bringt sich der DGB aktiv mit ein, zum Beispiel bei der Formulierung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. Der Gehörlosenbund fördert auch die Verbreitung und Verwendung der Deutschen Gebärdensprache. So wurde die DGS auch dank des großen Engagements des DGB im Jahr 2001 im Sozialgesetzbuch IX gesetzlich anerkannt. Ein Jahr später folgte eine weitere Anerkennung der DGS durch die Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes.
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Übersetzung: Britta Harms und Michaela Matthaei