Gehörlosenpädagogik im 20. Jahrhundert
Gehörlosenpädagogik im 20. Jahrhundert (Helmut Vogel, 2008)
Übersetzung
1911 wurde in Deutschland die Schulpflicht eingeführt, die dazu beitragen sollte, dass alle Kinder Bildung erhielten. Die Schulpflicht galt auch für gehörlose Kinder. Zur gleichen Zeit bildeten sich auch zwei unterschiedliche Bereiche in der Hörgeschädigtenpädagogik aus. Wurden vorher gehörlose und schwerhörige Kinder an Gehörlosenschulen (bzw. „Taubstummenanstalten“, dies war die damalige offizielle Bezeichnung) zusammen unterrichtet, wurden von nun an schwerhörige Kinder von gehörlosen Kindern nach ihrem Hörstatus getrennt und auf eigens gegründeten Schwerhörigenschulen, die methodisch noch stärker dem Oralismus verschrieben waren, unterrichtet. An den Gehörlosenschulen wurde ebenfalls weiterhin der orale Ansatz praktiziert. Vereinzelt benutzten manche Gehörlosenlehrer heimlich Gebärden in ihrem Unterricht, vertraten jedoch nach außen pflichtbewusst die orale Methode, wie sie beim Mailänder Kongress für die Gehörlosenpädagogik vorgeschrieben worden war.
Die Geschichte der Gehörlosenpädagogik unter der Herrschaft der Nationalsozialisten ist ein besonders düsteres Kapitel. An den unter den Nazis angeordneten Zwangssterilisationen waren oftmals auch Gehörlosenlehrer beteiligt.
Während des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg wurde auch in den wieder errichteten Gehörlosenschulen der orale Ansatz fortgeführt. Auch die universitäre Ausbildung von Gehörlosenlehrern entsprach dieser Methode. Die Gebärdensprache war im Unterricht nach wie vor nicht vorhanden. 1960 wurden die ersten Realschulen für Gehörlose in Hamburg, München und Dortmund gegründet. Der Besuch des Gymnasiums wurde gehörlosen Schülern im Jahr 1980 mit der Öffnung der Kollegschule in Essen ermöglicht. Zum ersten Mal konnten Gehörlose die Chance ergreifen, ihr Abitur zu machen und somit die Zugangsvoraussetzungen für ein Studium zu erwerben. Die Bildungschancen für Gehörlose besserten sich langsam. Auch in der Gehörlosenpädagogik gab es Veränderungen, z.B. durch die Wiedereinführung des Fingeralphabets an Gehörlosenschulen im Jahre 1975. Das Fingeralphabet war wie die Gebärdensprache lange Zeit aus dem Unterricht verbannt worden. Durch methodische Einflüsse aus Amerika und Russland wurde es in Deutschland wieder aufgenommen. Darüber hinaus gab es vereinzelt Pädagogen, die mehr und mehr begriffen, welche wichtige Bedeutung Gebärden für die gehörlosen Kinder hatten und die Möglichkeiten suchten, die Verwendung von Gebärden in der Schule zu fördern. Ein sicheres Wissen, dass es sich um eine echte Sprache, die Gebärdensprache, handeln könnte, herrschte damals aber noch nicht. 1985 fand in Hamburg ein Kongress zur Erziehung und Bildung Gehörloser mit großer Beteiligung und lebhaften Diskussionen statt. Man begriff auf diesem Kongress schließlich, dass die Gebärdensprache eine echte Sprache mit einer eigenen Grammatik war, die im Unterricht an Gehörlosenschulen einen neuen Stellenwert bekommen musste. Lautsprache und Gebärdensprache mussten zu einem bilingualen, d.h. zweisprachigen Ansatz verflochten werden, wie er bereits in einer Vorläufer-Variante im 19. Jahrhundert in Form der „kombinierten Methode“ schon einmal praktiziert worden war. Neben diesem bilingualen Ansatz existieren heute in der Gehörlosenbildung aber auch nach wie vor weitere Methoden, wie z.B. der eher streng praktizierte orale Ansatz ohne Einsatz von Gebärden oder der Ansatz mit LBG („Lautsprachbegleitenden Gebärden“).
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Übersetzung: Britta Harms und Michaela Matthaei